Das Rechtliche regeln –
Testament & weitere Maßnahmen

Neben dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge gibt es noch weitere Maßnahmen, die Sie bereits heute treffen können:

Testament

Gerade bei besonderen Vorstellungen zum Nachlass ist ein Testament äußerst sinnvoll. Denn ist später keines vorhanden, richtet sich die Erbverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge:

Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Broschüre Erbrecht & Testament – BMJV

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält Ihre persönlichen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung im Notfall – und gewährleistet damit Ihre Selbstbestimmung. Besonders entscheidend ist sie in Situationen, in denen sonst Ärzte und Angehörige über die Fortführung oder Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden müssten. Sind hier die Wünsche des Patienten festgehalten, ist das in der Regel eine große Erleichterung für alle Beteiligten.

Umfassende Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Broschüre Patientenverfügung – BMJV

Vorsorgevollmacht

Einhergehend mit der Patientenverfügung kann außerdem die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Mit ihr darf eine ausgewählte Person bei Bedarf behördliche und geschäftliche Vorgänge für den Betroffenen übernehmen, was die Abläufe beispielsweise bei einem Pflegefall sehr vereinfachen kann. Denkbar sind auch andere Formen von Verfügungen wie unter anderem eine Bankvollmacht.

Die oben genannte Broschüre ist auch hier ein guter Hinweisgeber.

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis kennzeichnet Ihre Einstellung zur Organspende – ob also im Falle Ihres Ablebens Organe und Gewebe zur Spende entnommen werden dürfen oder ob Sie dies ausdrücklich untersagen. Daher ist es in jedem Fall empfehlenswert, die eigenen Entscheidungen auf diese Weise festzuhalten.

Eine Organspende ist manchmal die einzige Perspektive für schwer kranke Menschen. Die Bereitschaft dazu kann also über Leben und Tod entscheiden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website vom Bundesgesundheitsministerium:
Organspende – BMG

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