Als tot wird ein Mensch bezeichnet, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Der Hirntod ist folgendermaßen definiert: Hirntod ist der Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrecht erhaltenen Herz-Kreislauf-Funktion.Diese Antwort betrifft unsere juristisch-medizinisch-technische Todesdefinition, lässt jedoch jede geistige, religiöse oder philosophische Frage in diesem Zusammenhang unbeantwortet.
Unter Leiche (Leichnam) versteht man den Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhang infolge Fäulnis noch nicht aufgehoben ist. Skelette gelten nicht mehr als Leichen. Ferner ist jede verstorbene Lebendgeburt unabhängig vom Gewicht ein Leichnam, wenn zumindest ein Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsieren der Nabelschnur oder Atmung vorgelegen hat.
Die Aufgaben und Bedeutung der Leichenschau sind ein allgemein gesellschaftliches und individuelles Interesse an einer sicheren Todesfeststellung. Wichtig ist diese vor allem für die Todesursachenstatistik, Epidemiologie und für das Gesundheitswesen. Die erste und wichtigste Aufgabe bei der Leichenschau ist die sichere Feststellung des Todes, nicht nur im individuellen Interesse des Verstorbenen, sondern als gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Die ersten Todeszeichen sind die sog. Totenflecke (Livores) als frühest auftretendes sicheres Todeszeichen. Das zweite sichere Todeszeichen (3-4 Std. nach Todeseintritt) ist die Totenstarre (Rigor mortis). Ein weiteres Anzeichen ist die Abkühlung des Leichnams. Nach Todeseintritt erfolgt die Angleichung der Körper(kern)temperatur an die Umgebungstemperatur (die Abkühlungsgeschwindigkeit hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab).
Unsichere Todeszeichen sind z.B.:
Als scheintot wird ein Mensch bezeichnet, bei dem eine falsche Todesbeurteilung erfolgte. Die Angst vor dem Scheintod und vor dem lebendig Begraben werden führte zu Beginn des 19. Jahrhunderts zur Einrichtung von öffentlichen Leichenhallen und der Bestimmung von bis heute gültigen Bestattungsfristen.
Egal wo ein Mensch verstorben ist (zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim etc.) muss der Leichnam an einen Ort gebracht werden, wo er bis zur Bestattung verbleibt. Andernfalls muss der Verstorbene vom Ort der Aufbahrung zum Bestattungsort befördert werden. Dies darf aber immer nur in einem amtlich zugelassenen Leichenwagen erfolgen.
Nachdem ein Mensch zu Hause verstorben ist, führt ein Arzt die ärztliche Leichenschau durch. Dann stellt der Arzt den Totenschein (Leichenschauschein) aus. Mit dem Totenschein wird dokumentiert, dass ein bestimmter Mensch zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Ursache verstorben ist. Der Totenschein besteht aus einem offenen Teil für das Standesamt und einem geschlossenen Teil für den Amtsarzt. Im Krankenhaus und im Pflegeheim wird der Totenschein vom behandelnden Arzt ausgestellt. Er gilt als Grundlage für die Sterbeurkunde.
Für viele Angelegenheiten nach dem Todesfall ist die Vorlage einer Sterbeurkunde notwendig. Diese muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Es ist ratsam, sich für die zahlreichen Angelegenheiten gleich mehrere Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Für die Beantragung müssen weitere Urkunden vorlegt werden.
In der Bundesrepublik besteht Bestattungszwang, der in den Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt ist. Dem Bestattungszwang unterliegen alle menschlichen Leichen und Totgeburten (mindestens 500 Gramm). Dem Bestattungszwang entspricht der Beisetzungszwang für Aschenreste.
Erdbestattung und Aschebeisetzungen dürfen prinzipiell nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen (kommunal oder kirchlich) oder auf genehmigten privaten Bestattungsplätzen erfolgen. Der Friedhofszwang steht in engem Zusammenhang mit dem Bestattungszwang, ist aber nicht mit diesem identisch.
Die Bestattungspflicht (auch als "Totenfürsorge" bezeichnet) umfasst die Fürsorge für den Verstorbenen vom Zeitpunkt des Todeseintritts bis zur Bestattung. Der Kreis der Bestattungspflichtigen ist nicht immer mit denjenigen identisch, die Art und Ort der Bestattung bzw. die Bestattungskosten zu tragen haben.
Es ist eine große Erleichterung, rechtzeitig für seinen eigenen Todesfall Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören die Regelung für Ablauf, Umfang und Nennung persönlicher Wünsche bei der Bestattung sowie die finanziellen Absicherung, beispielsweise mit einer Bestattungskosten-Vorsorgeversicherung. Mit rechtzeitiger Vorsorge erspart man den Angehörigen Unsicherheit sowie finanzielle und weitere seelische Belastung.
>>Weitere Informationen rund um "Vorsorge"
Erdbestattung: Die Erdbestattung ist in Deutschland die noch am weitesten verbreitete Bestattungsart. Die Beisetzung im Sarg in einer Grabstätte erfolgt meist im Anschluss an die Trauerfeier. Der Sarg wird in das Grab gesenkt, das Grab anschließend verschlossen.
Feuerbestattung: Mit Feuerbestattung bezeichnet man die Verbrennung des Verstorbenen im Sarg und die nachfolgende Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt. Sie unterliegt aber bezüglich der Strafrechtspflege einem besonderen Zulassungsverfahren.
Seebestattung: Als Seebestattung bezeichnet man die Einäscherung eines Verstorbenen mit anschließender Beisetzung der Asche in einer speziellen Urne im Meer (diese muss sich im Meerwasser auflösen). Für eine Seebestattung muss neben der Sterbeurkunde eine schriftliche Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen selbst vorliegen.
Anonyme Bestattung: Die sog. anonyme Bestattung ist die Beisetzung der Asche ohne Kennzeichnung der genauen Lage, namenlos unter dem grünen Rasen. Auch das Ausstreuen von Aschen ist in einigen Bundesländern zulässig. In vielen Städten und Gemeinden gibt es ebenfalls eine anonyme Erdbestattung. Die Konsequenz einer wirklich anonymen Bestattung ist der Verlust eines Ortes der Trauer, da ja eine Grabstätte, die man besuchen kann, nicht vorhanden ist. Kaum ein Mensch will nach seinem Tode wirklich anonym, sprich vergessen sein. Man will in der Regel nur niemandem mehr mit der Grabpflege über einen langen Zeitraum belasten. Eine Alternative sind so genannte Rasengräber. Die Pflege wird durch den Friedhofsträger erbracht, die Gräber werden mit einer Namenspaltte gekennzeichnet. So gibt es einen Ort, den man besuchen kann, aber keine Verpflichtung zur Grabpflege.
Weltraumbestattung: Sonderform einer anonymen Bestattung eines Teils der Asche (ca. 7 Gramm) eines Verstorbenen in einer lippenstiftgroßen Urne. Diese Aschereste werden dann in die Erdumlaufbahn gebracht, verbleiben dort einige Jahre und verglühen beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Die verbleibenden Aschereste werden beigesetzt. Für Weltraumbestattungen gibt es spezielle Anbieter.
Die Wissenschaft teilt die Trauer in vier Phasen auf, die von allen Trauernden erlebt werden:
Genau wie jeder Mensch anders lebt, trauert auch jeder Mensch anders. So können die einzelnen Phasen unterschiedlich lange dauern bzw. unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
Ein Krematorium ist eine öffentliche oder privat genehmigte Einrichtung zur Einäscherung (Kremierung) eines Verstorbenen. Nach den neuesten Einäscherungsmethoden wird der Leichnam in einem Holzsarg in speziellen Verbrennungsöfen eingeäschert. Um die Rauch- und Schadstoffbelastung auf ein Minimum zu beschränken, werden die Temperaturen zwischen ca. 600° C und 800° C gehalten. Beim Verbrennen des Sarges und Leichnams können die Ofentemperaturen bis auf rd. 1370° C ansteigen.
Der Prozess der Verbrennung erfolgt grundsätzlich mit einem Sarg. Der Sarg wird automatisch in die Ofenkammer eingefahren und entflammt durch die dort vorhandene heiße Luft. So wird der Anteil der benötigten Energie gesenkt. In der jeweiligen Brennkammer befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen, das heißt es findet eine personenbezogene Einäscherung statt. Wenn der Sarg in den Ofen gefahren wird liegt ein kleiner, nicht brennbarer Stein auf dem Sarg. Diese Steine sind fortlaufend nummeriert und tragen den Namen des Krematoriums. Unter der fortlaufenden Nummer wird im Kremationsverzeichnis der Name des Verstorbenen entsprechend zugeordnet. Dieser Stein findet sich später auch in der Aschekapsel, damit die Asche identifiziert werden kann.
Eine Mumifizierung wie im "Alten Ägypten" ist in Deutschland nicht zulässig. Wilhelm Knopf, Bestatter mit thanatologischer Zusatzausbildung, ist mit der Technik des modernen Einbalsamierens vertraut. Durch das Einbalsamieren wird der Zerfall des Leichnams kurzfristig gestoppt bzw. verlangsamt (z. B. um eine spätere Trauerfeier/ Aufbahrung zu ermöglichen).
Fäulnis (Heterolyse) ist die Auflösung von biologischem Gewebe durch Bakterien. Im Rahmen der Fäulnis kommt es zur Gasbildung mit Auftreibung der Bauchdecke, Haut des Gesichts etc.
Im Gegensatz zur Fäulnis ist die Verwesung ein trockener Prozess auf oxidativer Grundlage. Es kommt dabei zur Schimmelpilzbesiedlung des Leichnams. Fäulnis und Verwesung sind abhängig von der Umgebung, sie können sich ablösen, aber auch gleichzeitig stattfinden.
In einem Testament kann man grundsätzlich frei bestimmen, wer, was unter welchen Umständen aus Ihrem Vermögen bekommen soll. Man kann
Das eigenhändige Testament ist handgeschrieben und sollte mit dem ganzen Namen (Vor- und Zuname) unterschrieben sein. Es ist außerdem dringend zu empfehlen, die Zeit und den Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten.
Wer sicher gehen will, bei der Abfassung eines Testaments keinen Fehler zu machen, sollte ein öffentliches Testament ("notarielles Testament") errichten. Das geschieht dadurch, dass der Letzte Wille entweder
Ehepartner haben die Möglichkeit, ihren letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederlegen zu können. Das geschieht etwa dadurch, dass ein Ehepartner den Letzten Willen beider handschriftlich aufschreibt und dann beide mit vollem Namen unterschreiben. Datum und Ort sollten bei jeder Unterschrift hinzugefügt werden.
Man kann jederzeit sein Testament widerrufen. Dabei genügt es, die Testamenturkunde zu vernichten oder einen handschriftlichen Zusatz z.B. "ungültig" darauf zu schreiben. Ein neues Testament ersetzt immer ein älteres. Ein öffentliches Testament kann durch Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung ungültig gemacht werden. Ein gemeinschaftliches Testament muss persönlich von einem Ehegatten widerrufen werden und bedarf einer notariellen Beurkundung.
Eine Patientenverfügung (Patiententestament) garantiert dem Patienten eine Behandlung nach seinem Willen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seiner Absicht zur weiteren Behandlung Ausdruck zu verleihen. Dies bedeutet beispielsweise bei Komapatienten, dass die vorher formulierte Verfügung verbindlich ist für die weitere Behandlung. Der Arzt ist somit an die Verfügung gebunden und darf dieser nicht zuwider handeln.
Das Sozialamt finanziert eine Bestattung allenfalls vor. Es übernimmt die Bestattungskosten nur, wenn der bestattungspflichtige Angehörige (Totenfürsorge) Bedürftigkeit nachweisen kann (oder keine Angehörige zu ermitteln sind). Normalerweise muss die Zusage der Kostenübernahme durch das Sozialamt vor der Bestattung vorliegen.
Die Begriffe Suizid, Selbstmord und Freitod werden meist synonym gebraucht. Dabei ist "Suizid" eher in der Wissenschaft gebräuchlich. "Freitod" impliziert eine freie Willensentscheidung, die jedoch zumeist nicht besteht. Menschen begehen einen Suizid aufgrund bestimmter Zwänge/Probleme, die sie ohne Hilfe oft nicht bewältigen können. In den meisten Ländern ist die Suiziddrate bei Männern wesentlich höher als bei Frauen.
Die Kryonik gehört zu den Hochtechnologien, von denen man bedeutende Impulse für die Zukunft erwartet. Mit Hilfe der Kryotechnik, einer Tieftemperaturtechnik, sollen bei ca. Minus 196 Grad alle Lebensprozesse - und damit auch der Verwesungsvorgang - angehalten werden.
Die Anhänger dieser Technik, die "Kryoniker", hoffen auf diese Art konserviert zu werden, um dann eines Tages weiterleben zu können.
Verwandte Forschungsbereiche sind ebenfalls an der Lösung noch ungeklärter Fragen interessiert: Beispielsweise die "Kryobiologie", die die biologischen Auswirkungen der Kälte auf den lebenden Organismus untersucht.
Thanatopraxie bezeichnet unter anderem die konservierende Behandlung eines Verstorbenen. Das Wort setzt sich zusammen aus Thanatos, altgriechisch der Tod, und Praxis, altgriechisch für Handwerk. Im weitesten Sinne also Hand anlegen an die Toten. Dazu gehört die hygienische Totenversorung, die eine ästhetische offene Aufbahrung ermöglicht. Plastische und kosmetische Rekonstruktion nach Unfallgeschehen gehören dazu, sowie das moderne Einbalsamieren von Verstorbenen durch Ersetzen der Körperflüssigkeiten durch Einbalsamierungsflüssigkeit. Diese Behandlung ist oft für eine Auslandsüberführung vorgeschrieben. Sie wird aber auch zum Zweck der zeitverzögerten Beisetzung eingesetzt, da sie den Prozess der Verwesung für einen gewissen Zeitraum verzögert.