Für Angehörige sind wir auf sämtlichen Friedhöfen in der Voerder Umgebung tätig und natürlich bestens vertraut mit den örtlichen Besonderheiten. Ebenso stehen wir Ihnen selbstverständlich in der weiteren Region Niederrhein und auf Wunsch auch darüber hinaus gerne zur Seite – bitte sprechen Sie uns einfach darauf an.
Eine Übersicht über die Friedhöfe in den Stadtgemeinden Voerde, Hünxe, Dinslaken und Wesel gibt Ihnen die folgende Karte:
Klicken Sie auf den Namen des Friedhofs um sich die Adresse bei Google Maps anzusehen:
Rönskenstraße 81
46562 Voerde
Hindenburgstraße 91
46562 Voerde-Friedrichsfeld
Winkelweg 1
46562 Voerde-Spellen
Oberer Hilding 12
46562 Voerde-Götterswickerhamm
Grünstrasse 3
46562 Voerde
Mehrumer Str. 42
46562 Voerde-Spellen
Flurstraße 32
46535 Dinslaken
Bergerstraße 353
46539 Dinslaken-Oberlohberg
Im Nist
46535 Dinslaken
Friedenstr.14
46539 Dinslaken-Hiesfeld
Kurt-Schumacher Strasse 65a
46539 Dinslaken-Hiesfeld
Am Kirchberg 9
46539 Dinslaken-Oberlohberg
Flurstraße 32
46535 Dinslaken
Am langen Reck 5
46485 Wesel
Caspar Baur Strasse 20
46483 Wesel
Altrheinstraße
46487 Wesel
Dittfeldstrasse 141
47179 Duisburg-Aldenrade
Königstraße 92
47178 Duisburg-Walsum
Im Sand 2
46569 Hünxe
Widemweg 18
46514 Schermbeck
Dr.-Hans-Böckler-Str. 304
47179 Duisburg
Im Allgemeinen dienen die Friedhöfe in Trägerschaft der Kommunen und Kirchen der Bestattung der Bürger einer Stadt und deren Angehörigen. In manchen Städten richtet sich die Benutzung nach sogenannten Bestattungsbezirken, d. h. nicht jeder Verstorbene kann auf jedem Friedhof beigesetzt werden.
Bei kirchlichen Friedhöfen ist in der Regel die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche maßgeblich. Je nach örtlicher Situation ist eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof auch nur möglich, wenn man Mitglied der örtlichen Kirchengemeinde ist. Teilweise werden bei kirchlichen Friedhöfen für die Bestattung von Nichtmitgliedern sogenannte Ortsfremdenzuschläge erhoben. Dort, wo städtische Friedhöfe nicht existieren und Kirchen deshalb ersatzweise einen Friedhof betreiben, ist dies nicht zulässig.
Die Gestaltung einer Grabstätte ist in der Friedhofssatzung geregelt. Jeder Friedhofsträger hat eigene Satzungen, teilweise mit unterschiedlichen Vorschriften für mehrere Friedhöfe desselben Trägers. Diese Gestaltungsvorschriften sind die Regeln für die gärtnerische Gestaltung und die Anlage des Grabdenkmals.
Die Friedhöfe und die damit verbundenen Grabstätten bleiben immer im Eigentum des Friedhofsträgers. Man erwirbt an den Grabstätten nur ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Dauer. Meistens entspricht das Nutzungsrecht auch der vorgeschriebenen Ruhefrist, der Zeit, die für den Prozess der Vergänglichkeit im Erdreich auch tatsächlich benötigt wird.
Mit der Verleihung des Nutzungsrechts an den Berechtigten entsteht für diesen das Recht, über die Grabstätte im Sinne der Satzung zu verfügen und die Pflicht, die Grabstätte im Sinne der Satzung zu pflegen. Verstirbt ein Nutzungsberechtigter, geht dieses Recht auf den oder die Erben über.
Stadt Voerde- Kommunalfriedhof Voerde und Waldfriedhof Friedrichsfeld
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
1446 € |
|
Rasenreihengrab |
1586 € |
|
Wahlgrab |
1stellig |
1797 € |
2stellig |
2990 € |
|
Wahlgrab, pflegefrei |
1stellig |
2008 € |
2stellig |
3412 € |
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist, ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2021, ohne Gewähr
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Urnenwahlgrab |
1stellig |
1238 € |
2stellig |
2150 € |
|
Urnenrasenreihengrab |
1stellig |
1168 € |
Anonyme Urnenbeisetzung |
817 € |
|
Ascheverstreuung (nur in Friedrichsfeld) |
638 € |
|
Waldurnengrab (nur im Friedrichsfeld) |
1028 € |
Ev. Kirchengemeinde Götterswickerhamm
Friedhof Voerder Kirche, Götterswickerhamm
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre für die Erdbestattung. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren. Eine Trauerfeier kann in der jeweiligen Kirche stattfinden.
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
1677 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
2218 € |
2stellig |
3514 € |
|
Urnenwahlgrab für eine Urne (nur Götterswickerhamm) |
994 € |
|
Urnenwahlgrab für zwei Urnen (nur Götterswickerhamm) |
1527 € |
|
Urnenrasenwahlgrab für eine Urne (nur in Götterswickerhamm) inkl. Namenstafel
|
|
1576 € |
Gemeinschaftsgrab Sarg |
1 stelig inkl. Stele |
6103 € |
Gemeinschaftsgrab Urne |
inkl. Namenstafel |
1576 € |
Für alle mehrstelligen Wahlgräber ist für die Zeit zwischen der ersten und der zweiten Bestattung ein Nachkauf erforderlich. Dies gilt für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen. Die Ausgleichsgebühr bei Urnenwahlgräbern beträgt 1/25, bei Erdwahlgräbern 1/30 pro Jahr, der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2021, ohne Gewähr
Ev. Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld Friedhof Spellen
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
1801 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
3112 € |
2stellig |
5295 € |
|
Urnenwahlgrab |
1424€ |
|
Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Verstorbene |
inkl. Grabstein |
8692 € |
Gemeinschaftsgrabanlage |
Erde |
4535 € |
Urne |
2223 € |
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2021, ohne Gewähr
Katholische Kirchengemeinde Spellen Friedhof Spellen
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Einfassung der Grabstätte. Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen, ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2014, ohne Gewähr
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
920 € |
|
Rasenreihengrab Typ B |
3520 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
1120 € |
2stellig |
1720 € |
|
Reihengemeinschaftsgrab |
4020 € |
Urnenbestattungen erfolgen in den vorgenannten Grabstellen.
Ev. Kirchengemeinde Hünxe
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung (Haus des Abschieds). Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2018, ohne Gewähr
Urnenrasenwahlgrab
[1 stellig inkl. Grabplatte
1935 €
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
1000 € |
|
Rasenreihengrab |
2200 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
1880 € |
2stellig |
3380 € |
|
Rasenwahlgrabstätte |
1stellig |
3270 € |
2stellig |
6160 € |
|
Urnenreihengrab |
|
745 € |
Urnenwahlgrab |
1745 € |
|
Urnenrasenreihengrab |
Inkl. Grabplatte |
1345 € |
|
[2 stellig inkl. Grabplatte |
3625 € |
Stadt Dinslaken Parkfriedhof B8, Waldfriedhof Oberlohberg und Friedhof Eppinghoven
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 15 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 bzw. 1/15 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2021, ohne Gewähr
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
2104 € |
|
Anonymes Reihengrab (nur Waldfriedhof) |
2943 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
2943 € |
1stellig Tiefengrab (Parkfriedhof) |
2918 € |
|
2stellig |
4851 € |
|
2stellig Tiefengrab (Parkfriedhof) |
4695 € |
|
Urnenwahlgrab zur Beisetzung von 4 Urnen |
1322 € |
|
Urnengemeinschaftsgrab (nur Parkfriedhof) |
2638€ |
|
Urnenreihenrasengrab (nur Waldfriedhof) |
1277 € |
|
Urnenreihengrab |
1322 € |
|
Urnenstele (nur Parkfriedhof) |
1995 € |
Ev. Kirchengemeinde Dinslaken-Hiesfeld, Kurt-Schumacher-Straße
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung ( Trauerhalle, Orgel). Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist, ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/30 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2021, ohne Gewähr
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
2200 € |
|
Wahlgrab |
1 stellig |
2218 € |
|
2 stellig |
3514 € |
Pflegefreies Reihengrab |
inkl. Grabstein |
5800 € |
Urnenwahlgrab |
bis zu 4 Urnen |
1429€ |
Urnengemeinschaftsgrab, inkl. Stele |
|
2845 € |
Urnengemeinschaftsgrab Partner (2 Urnen) |
5110 € |
|
Pflegefrei Partner (Erde) |
2 Stellen ink. Pultstein |
10014 € |
Stadt Wesel Am langen Reck, Caspar-Baur-Str., Flüren, Diersfordt, Bislich
Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.
Stand 2018, ohne Gewähr
Grabstätte |
Stellen |
Gebühr |
Reihengrab |
1659 € |
|
Rasenreihengrab (nur Am langen Reck) |
2499 € |
|
Anonymes Reihengrab (nur Am langen Reck) |
2499 € |
|
Wahlgrabstätte |
1stellig |
2410 € |
2stellig |
4030 € |
|
Urnengrab |
1618 € |
|
Urnenreihenrasengrab |
1618 € |
|
Urnenbeisetzung Stele, inkl. Platte |
2638 € |