Friedhöfe in Voerde, Hünxe, Dinslaken & Wesel und Umgebung

Für Angehörige sind wir auf sämtlichen Friedhöfen in der Voerder Umgebung tätig und natürlich bestens vertraut mit den örtlichen Besonderheiten. Ebenso stehen wir Ihnen selbstverständlich in der weiteren Region Niederrhein und auf Wunsch auch darüber hinaus gerne zur Seite – bitte sprechen Sie uns einfach darauf an.

Eine Übersicht über die Friedhöfe in den Stadtgemeinden Voerde, Hünxe, Dinslaken und Wesel gibt Ihnen die folgende Karte:

Klicken Sie auf den Namen des Friedhofs um sich die Adresse bei Google Maps anzusehen:

Kommunalfriedhof

Rönskenstraße 81
46562 Voerde

Waldfriedhof Friedrichsfeld

Hindenburgstraße 91
46562 Voerde-Friedrichsfeld

Evangelischer Friedhof Spellen

Winkelweg 1
46562 Voerde-Spellen

Evangelischer Friedhof Götterswickerhamm

Oberer Hilding 12
46562 Voerde-Götterswickerhamm

Evangelischer Friedhof Grünstrasse

Grünstrasse 3
46562 Voerde

Katholischer Friedhof Spellen

Mehrumer Str. 42
46562 Voerde-Spellen

Parkfriedhof Dinslaken

Flurstraße 32
46535 Dinslaken

Waldfriedhof Oberlohberg

Bergerstraße 353
46539 Dinslaken-Oberlohberg

Kommunalfriedhof Eppinghoven

Im Nist
46535 Dinslaken

Alter Evangelischer Friedhof Hiesfeld

Friedenstr.14
46539 Dinslaken-Hiesfeld

Neuer evangelischer Friedhof Hiesfeld

Kurt-Schumacher Strasse 65a
46539 Dinslaken-Hiesfeld

Katholischer Friedhof Oberlohberg

Am Kirchberg 9
46539 Dinslaken-Oberlohberg

Jüdischer Friedhof - Historisch

Flurstraße 32
46535 Dinslaken

Neuer Friedhof Am langen Reck

Am langen Reck 5
46485 Wesel

Kommunalfriedhof Caspar Baur Strasse

Caspar Baur Strasse 20
46483 Wesel

Waldfriedhof Flüren

Altrheinstraße
46487 Wesel

Friedhof Duisburg Aldenrade

Dittfeldstrasse 141
47179 Duisburg-Aldenrade

Friedhof Alt-Walsum

Königstraße 92
47178 Duisburg-Walsum

Evangelischer Friedhof Hünxe

Im Sand 2
46569 Hünxe

Friedhof Gahlen

Widemweg 18
46514 Schermbeck

Walsumer Kolumbarium der
Ev. Kgm. Walsum-Aldenrade

Dr.-Hans-Böckler-Str. 304
47179 Duisburg

Allgemeine Friedhofsinformation

Friedhöfe

Im Allgemeinen dienen die Friedhöfe in Trägerschaft der Kommunen und Kirchen der Bestattung der Bürger einer Stadt und deren Angehörigen. In manchen Städten richtet sich die Benutzung nach sogenannten Bestattungsbezirken, d. h. nicht jeder Verstorbene kann auf jedem Friedhof beigesetzt werden.

Bei kirchlichen Friedhöfen ist in der Regel die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche maßgeblich. Je nach örtlicher Situation ist eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof auch nur möglich, wenn man Mitglied der örtlichen Kirchengemeinde ist. Teilweise werden bei kirchlichen Friedhöfen für die Bestattung von Nichtmitgliedern sogenannte Ortsfremdenzuschläge erhoben. Dort, wo städtische Friedhöfe nicht existieren und Kirchen deshalb ersatzweise einen Friedhof betreiben, ist dies nicht zulässig.

Gestaltungsvorschriften

Die Gestaltung einer Grabstätte ist in der Friedhofssatzung geregelt. Jeder Friedhofsträger hat eigene Satzungen, teilweise mit unterschiedlichen Vorschriften für mehrere Friedhöfe desselben Trägers. Diese Gestaltungsvorschriften sind die Regeln für die gärtnerische Gestaltung und die Anlage des Grabdenkmals.

Eigentumsverhältnisse

Die Friedhöfe und die damit verbundenen Grabstätten bleiben immer im Eigentum des Friedhofsträgers. Man erwirbt an den Grabstätten nur ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Dauer. Meistens entspricht das Nutzungsrecht auch der vorgeschriebenen Ruhefrist, der Zeit, die für den Prozess der Vergänglichkeit im Erdreich auch tatsächlich benötigt wird.

Nutzungsberechtigter

Mit der Verleihung des Nutzungsrechts an den Berechtigten entsteht für diesen das Recht, über die Grabstätte im Sinne der Satzung zu verfügen und die Pflicht, die Grabstätte im Sinne der Satzung zu pflegen. Verstirbt ein Nutzungsberechtigter, geht dieses Recht auf den oder die Erben über.

Friedhofsgebühren

Stadt Voerde, Stand 2021, Angaben ohne Gewähr

Stadt Voerde- Kommunalfriedhof Voerde und Waldfriedhof Friedrichsfeld

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

1446 €

Rasenreihengrab

 

1586 €

Wahlgrab

1stellig

1797 €

 

2stellig

2990 €

Wahlgrab, pflegefrei

1stellig

2008 €

 

2stellig

3412 €

Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist, ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2021, ohne Gewähr

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Urnenwahlgrab

1stellig

1238 €

 

2stellig

2150 €

Urnenrasenreihengrab

1stellig

1168 €

Anonyme Urnenbeisetzung

 

817 €

Ascheverstreuung (nur in Friedrichsfeld)

 

638 €

Waldurnengrab (nur im Friedrichsfeld)

 

1028 €

Ev. Kirchengemeinde Götterswickerhamm
Friedhof Voerder Kirche, Götterswickerhamm

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre für die Erdbestattung. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren. Eine Trauerfeier kann in der jeweiligen Kirche stattfinden.

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

1677 €

Wahlgrabstätte

1stellig

2218 €

 

2stellig

3514 €

Urnenwahlgrab für eine Urne (nur Götterswickerhamm)

 

994 €

Urnenwahlgrab für zwei Urnen (nur Götterswickerhamm)

 

1527 €

Urnenrasenwahlgrab für eine Urne (nur in Götterswickerhamm) inkl. Namenstafel

 

 

1576 €

Gemeinschaftsgrab Sarg

1 stelig inkl. Stele

6103 €

Gemeinschaftsgrab Urne

inkl. Namenstafel

1576 €


Für alle mehrstelligen Wahlgräber ist für die Zeit zwischen der ersten und der zweiten Bestattung ein Nachkauf erforderlich. Dies gilt für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen. Die Ausgleichsgebühr bei Urnenwahlgräbern beträgt 1/25, bei Erdwahlgräbern 1/30 pro Jahr, der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.


Stand 2021, ohne Gewähr

Ev. Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld Friedhof Spellen

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

1801 €

Wahlgrabstätte

1stellig

3112 €

 

2stellig

5295 €

Urnenwahlgrab

 

1424€

     

Wahlgemeinschaftsgrab für zwei Verstorbene

inkl. Grabstein

8692 €

Gemeinschaftsgrabanlage

Erde

4535 €

 

Urne

2223 €


Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2021, ohne Gewähr

Katholische Kirchengemeinde Spellen Friedhof Spellen

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Einfassung der Grabstätte. Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen, ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2014, ohne Gewähr

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

920 €

Rasenreihengrab Typ B

 

3520 €

Wahlgrabstätte

1stellig

1120 €

 

2stellig

1720 €

Reihengemeinschaftsgrab

 

4020 €

 

Urnenbestattungen erfolgen in den vorgenannten Grabstellen.

Stadt Hünxe, Stand 2021, Angaben ohne Gewähr

Ev. Kirchengemeinde Hünxe

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung (Haus des Abschieds). Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2018, ohne Gewähr

Urnenrasenwahlgrab

[1 stellig inkl. Grabplatte

1935 €

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

1000 €

Rasenreihengrab

 

2200 €

Wahlgrabstätte

1stellig

1880 €

 

2stellig

3380 €

Rasenwahlgrabstätte

1stellig

3270 €

 

2stellig

6160 €

Urnenreihengrab

 

745 €

Urnenwahlgrab

 

1745 €

Urnenrasenreihengrab

Inkl. Grabplatte

1345 €

 

[2 stellig inkl. Grabplatte

3625 €

Stadt Dinslaken, Stand 2021, Angaben ohne Gewähr

Stadt Dinslaken Parkfriedhof B8, Waldfriedhof Oberlohberg und Friedhof Eppinghoven

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 15 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 bzw. 1/15 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2021, ohne Gewähr

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

2104 €

Anonymes Reihengrab (nur Waldfriedhof)

 

2943 €

Wahlgrabstätte

1stellig

2943 €

 

1stellig Tiefengrab (Parkfriedhof)

2918 €

 

2stellig

4851 €

 

2stellig Tiefengrab (Parkfriedhof)

4695 €

Urnenwahlgrab zur Beisetzung von 4 Urnen

 

1322 €

Urnengemeinschaftsgrab (nur Parkfriedhof)

 

2638€

Urnenreihenrasengrab (nur Waldfriedhof)

 

1277 €

Urnenreihengrab

 

1322 €

Urnenstele (nur Parkfriedhof)

 

1995 €

Ev. Kirchengemeinde Dinslaken-Hiesfeld, Kurt-Schumacher-Straße

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 30 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung ( Trauerhalle, Orgel). Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist, ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/30 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2021, ohne Gewähr

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

2200 €

Wahlgrab

1 stellig

2218 €

 

2 stellig

3514 €

Pflegefreies Reihengrab

inkl. Grabstein

5800 €

Urnenwahlgrab

bis zu 4 Urnen

1429€

Urnengemeinschaftsgrab, inkl. Stele

 

2845 €

Urnengemeinschaftsgrab Partner (2 Urnen)

 

5110 €

Pflegefrei Partner (Erde)

2 Stellen ink. Pultstein

10014 €



Stadt Wesel, Stand 2021, Angaben ohne Gewähr

Stadt Wesel Am langen Reck, Caspar-Baur-Str., Flüren, Diersfordt, Bislich

Die vorgeschriebene Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen 25 Jahre. In den Kosten enthalten sind die Verleihung des Nutzungsrechts, die Bestattungsgebühren und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtung.
Bei Wahlgrabstätten wird für die Zeit, die zwischen der ersten und der zweiten Bestattung vergangen ist ein Nachkauf erforderlich. Die Ausgleichsgebühr beträgt pro Jahr 1/25 für alle zur Grabstätte gehörenden Grabstellen der zum Zeitpunkt des Nachkaufs geltenden Grabgebühren.

Stand 2018, ohne Gewähr

Grabstätte

Stellen

Gebühr

Reihengrab

 

1659 €

Rasenreihengrab (nur Am langen Reck)

 

2499 €

Anonymes Reihengrab (nur Am langen Reck)

 

2499 €

Wahlgrabstätte

1stellig

2410 €

 

2stellig

4030 €

Urnengrab

 

1618 €

Urnenreihenrasengrab

 

1618 €

Urnenbeisetzung Stele, inkl. Platte

 

2638 €

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